Türschließer mit Feststellung & Zubehör
Feststellanlagen halten Feuer- bzw. Rauchabschlüsse offen und sorgen dafür, dass die Türen im Falle einer Rauch- oder Brandentwicklung geschlossen werden. Feuer- und Rauchschutztüren müssen immer geschlossen sein. Das Öffnen dieser Türen ist aufgrund des hohen Gewichts, insbesondere für ältere Menschen und Kinder, eine Hürde und stellt im Brandfall eine ernsthafte Gefahr da. Die einzige Ausnahme bilden Türen, die mit einer entsprechenden Feststellanlage ausgestattet sind. Diese halten Feuer- und Rauchschutztüren offen. Wenn der angeschlossene Rauchmelder Rauch bzw. Feuer detektiert, wird die Feststellanlage stromlos geschaltet. Die Tür schließt sich.
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
- einer Feststelleinrichtung, z.B. einem Elektromagnet oder einem Türschließer mit Feststellung
- einer Komponente zum Erkennen der Feuer- oder Rauchentwicklung, z.B. einem Rauchmelder oder einer Rauchmeldezentrale mit integriertem oder angeschlossenem Rauchmelder
- einem Handauslösetaster, mit dem die Tür manuell geschlossen werden kann
- und einer entsprechenden Energieversorgung
Feststellanlagen benötigen in Deutschland eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, die vom DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik - erteilt wird. Der Betreiber der Anlage ist verpflichtet, die installierte Feststellanlage vor Inbetriebnahme auf einwandfreie Funktion von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Das Protokoll über die erfolgreiche Abnahmeprüfung ist vom Betreiber der Feststellanlage aufzubewahren.
Die DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse regelt die Instandhaltung, Prüfung und Wartung der Anlage. Die Feststellanlage muss einmal jährlich gewartet werden und das ordnungsgemäße Zusammenwirken aller Komponenten überprüft werden.